_____Gericht stoppt "Wanderhure" auf Abwegen
Der Leipziger Verlag Voland & Quist hat mit seinem Buchtitel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure"* eine juristische Niederlage erlitten. Der Satire-Band hab die Titelrechte des Romans "Die Wanderhure" verletzt, so der klagende Verlag.
Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Donnerstag, dass das Buch des Autors Julius Fischer unter diesem Titel nicht mehr vertrieben werden darf (Az.: 37 O 6/14). Vergeblich hatte sich der Verlag auf die Satirefreiheit berufen. Er erhielt eine Frist bis Ende September und kann gegen die Entscheidung noch in die Berufung gehen.
Der Verlag Droemer Knaur, der die Buchreihe "Die Wanderhure" verlegt, hatte seine Titelrechte verletzt gesehen.Â
Die bereits verfilmte Buchreihe "Die Wanderhure", "Die Rache der Wanderhure", "Die Tochter der Wanderhure" und "Das Vermächtnis der Wanderhure" genieße einen überragenden Ruf, hatte Droemer Knaur argumentiert. Auch als Verfilmung von Sat.1 war die "Wanderhure" ein Publikumserfolg.
Voland & Quist hatte sich auf die Freiheit von Satire und Kunst berufen: Der Buchtitel sei eine ironische Verfremdung. Es handele sich um einen satirischen Kurzgeschichtenband. In der titelgebenden Geschichte** gehe es um die aggressive Vermarktung von Bestsellern aller Genres. Damit handele es sich um eine Parodie, die von der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit geschützt sei, zumal der Untertitel ausdrücklich laute: "Kein historischer Roman".
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