Es könnte sein, dass ...
Es könnte vieles sein. Eine Vermutung ist keine Tatsache.
- Deine Antwort ist erstaunlich sachlich. -
Ich spitze meine Ausführungen zu:
Ich glaube, dass die Darstellung eines Herrn Dr. Streeck, dass Corona harmlos sei, dazu beiträgt, dass die Leute sorglos werden. Als Folge davon werden mehr Menschen krank, einige auch schwer krank.
Dass Herr Dr. Streeck Corona als harmlos darstellt, ist offensichtlich.
Dass Sorglosigkeit die Neuinfektionen ansteigen lässt, zeigte sich durch eine höhere Inzidenz in und nach der Urlaubszeit.
Es gibt schwere Verläufe, die, selbst wenn sie nicht mit dem Tod enden, die Betroffenen für Monate beeinträchtigen.
Juristisch glaube ich - dass ist meine persönliche Meinung -, dass sich Herr Dr. Streeck der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig macht. Denn durch seine Meinungsäußerungen erhöht sich mutmaßlich die Anzahl Erkrankter. D. h. durch solche Meinungsäußerungen wird die Corona-Krankheit überhaupt erst befeuert. Meine Meinung ist, wenn es Leute wie Herrn Dr. Streeck nicht gäbe, wäre Corona durch disziplinierte Maßnahmen in Deutschland längst ausgerottet. Ich vergleiche Äußerungen von Herrn Dr. Streeck in etwa damit, wie wenn ein Vater seine Kinder dazu auffordern würde, mit Stricknadeln in die Löcher von Steckdosen rein zu stochern. Da Herr Dr. Streeck kraft seiner Ausbildung wissen müsste, was er bewirkt, halte ich seine Meinungsäußerungen für eine vorsätzliche Schadensabsicht.
Die Gründe für dieses Handeln erkläre ich mir selbst so, dass der Mann insbesondere gegenüber seinen Akademiker-Eltern, aber auch gegenüber dem erfolgreicheren Kollegen Herrn Dr. Droste ein Profilierungsbedürfnis hegt.
Persönlich empfinde ich ihn auf den gezeigten Bildern als unsympathisch. Das trifft auch auf den NRW-Ministerpräsidenten Laschet zu, dessen Lächeln ich als unehrlich empfinde. Sein Gesicht wirkt auf mich öfters angespannt, die Lippen schmal. Meine persönliche Meinung ist, dass diese Leute nicht geeignet sind, die Corona-Krise zu meistern.
Das ist meine Meinung, und die darf ich laut Grundgesetz Artikel 5 äußern.