Waffengesetz

Was geht im Mittelalter?
Benutzeravatar
TheodorvomTal
Beiträge: 386
Registriert: 31.03.2008, 12:53
Wohnort: Grafschaft Westerholt
Kontaktdaten:

Waffengesetz

Beitrag von TheodorvomTal »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe, wie viele tausende in diesem Land, als Hobby das Mittelalter.

Auf Märkten, in Lagern etc. tragen wir dann so genannte Schaukampfschwerter die "echten" Schwertern nachempfunden sind.

Unsere Schwerter sind allerdings stumpf ( Schneidenbreite 3 - 5 mm) und nicht spitz, sondern abgerundet.

In der letzten Zeit kam es immer wieder zu verschiedenen Aussagen, dass die "Schaukampfschwerter" nun auch unter das Waffengesetz fallen und diese angemeldet werden müssen, bzw. nicht mehr auf Mittelaltermärkten getragen werden dürfen. Im Internet findet man unterschiedliche Interpretationen des Waffengesetztes, gerade in Bezug auf die Schaukampfschwerter (Theaterwaffen).

Sind Sie bitte so nett und geben mir eine genaue Auskunft, wie dieses Gesetz in unserem Mittelalterhobby gehandhabt wird.

Vielen Dank im voraus.

Torsten Prinz



Sehr geehrter Herr Prinz,
vielen Dank für Ihre Mitteilung an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 22. April 2008. Wir sind bemüht, alle Schreiben und Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten. Dies ist aufgrund des großen Aufgabenspektrums des BMI sowie der Vielzahl der täglich eingehenden Anfragen leider nicht immer möglich. Ich bitte um Verständnis. Zu Ihren Fragen teile ich Folgendes mit:

Grundsätzlich gilt, dass nach der am 1. April 2008 in Kraft getretenen Neufassung des Waffengesetzes (WaffG) u.a. das zugriffsbereite Führen bestimmter Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm sowie von Hieb- und Stoßwaffen in der Öffentlichkeit untersagt ist.
Dieses Verbot gilt nicht in Einzelfällen, in denen ein berechtigtes Interesse für das Führen derartige Messer (z.B. Brauchtumspflege) geltend gemacht werden kann und die Waffe ihrer Bauart nach nicht generell verboten ist. Der Begriff "berechtigtes Interesse" wird in § 42 a Absatz 3 des WaffG näher konkretisiert. Demnach wäre waffenrechtlich wohl auch weiterhin grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass Sie bei den genannten Veranstaltungen z.B. Schaukampfschwerter tragen bzw. vorführen. Dies schließt im Regelfall auch den Hin- und Rückweg in historischer Bekleidung bzw. Ausstattung ein. Im übrigen sind solche Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer in der Öffentlichkeit jedoch in geschlossenen Behältern, Taschen etc. mitzuführen, die keinen unmittelbaren Zugriff darauf ermöglichen.

Im Ergebnis werden also rechtstreue Bürger bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer anerkannten Freizeitbeschäftigung durch die aktuelle Rechtsänderung nicht eingeschränkt. Der sozialadäquate Waffengebrauch soll durch die neuen Regelungen (Verbot von Anscheinswaffen, Führensverbot bestimmter Messer etc.) nicht verhindert werden.
. . .
. .
.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig geholfen zu haben, wünsche weiterhin viel Freude bei der Ausübung Ihres "Mittelalter-Hobbys" und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Fischer

Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice
acta.non verba.
Benutzeravatar
Tanzmeister Denesius
Beiträge: 2675
Registriert: 31.10.2006, 11:11
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Tanzmeister Denesius »

Was Mittelalterveranstaltungen angeht hat der Veranstalter Hausrecht und es handelt sich um eine Privatveranstaltung.

Des weiteren gilt das verschärfte Waffengesetzt bezüglich Repliken nur für neuzeitliche Feuerwaffen.

Du wirst also dein Showkampfschwert weiterhin bei dir tragen dürfen, ohne Angst haben zu müssen, niedergeprügelt zu werden :-)
Wir haben einen Namen - Wir sind Legion

Pest auf, Tod für, Heil Trigardon
Benutzeravatar
TheodorvomTal
Beiträge: 386
Registriert: 31.03.2008, 12:53
Wohnort: Grafschaft Westerholt
Kontaktdaten:

Beitrag von TheodorvomTal »

Genau so steht es geschrieben !!!! Obwohl Du Privatveranstaltungen niemals über das Gesetz stellen solltest !!!

War nur als Info gedacht !!!
acta.non verba.
Benutzeravatar
Tanzmeister Denesius
Beiträge: 2675
Registriert: 31.10.2006, 11:11
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Tanzmeister Denesius »

So meinte ich das auch nicht - hab ich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt
Wir haben einen Namen - Wir sind Legion

Pest auf, Tod für, Heil Trigardon
Benutzeravatar
TheodorvomTal
Beiträge: 386
Registriert: 31.03.2008, 12:53
Wohnort: Grafschaft Westerholt
Kontaktdaten:

Beitrag von TheodorvomTal »

Auf jeden Fall ist mit dem obrigen Schreiben alles geklärt und niemand muss sich weiterhin Gedanken machen !!!
acta.non verba.
Benutzeravatar
Yoschi
Beiträge: 882
Registriert: 04.06.2007, 18:29
Wohnort: Rielasingen Steinerweg 55

Beitrag von Yoschi »

Niedergeprügelt werden, wer denn, wohl eher nicht der mit dem Schwert, denn wer ist schon so irre und geht gegen einen unbekannten schwerttragenden Gegner in den Nahkampf?
Ohne Hoffnung zu Leben ist auch eine Art zu Sterben.
Benutzeravatar
Timo
Beiträge: 42
Registriert: 10.03.2007, 13:38
Wohnort: Stolberg Mausbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Timo »

:lol: die rede ist von polizisten mann
Benutzeravatar
Sir Julian
Beiträge: 37
Registriert: 29.03.2009, 10:46
Wohnort: Eupen
Kontaktdaten:

Beitrag von Sir Julian »

Die Frage, die bei mir noch offen bleibt: Darf ich nun meine Schaukampfwaffe als Minderjähriger und später auch als Volljähriger auf den Weg zu Veranstaltungen tragen? Um z.B. zum HQ zu kommen, muss ich mit dem Bus fahren... Dumm nur, wenn der Busfahrer mich nicht mitfahren lässt... Dürfte er das oder bin ich im Recht, mit dieser "Waffe" zu fahren?

ergebenst,
Sir Julian
www.dernathi.skyrock.com

www.baiulusanuli.forumieren.de

das leben ist ein spiel - verspiel dich nicht
Benutzeravatar
Joakim von Scherberich
Beiträge: 877
Registriert: 10.10.2008, 18:50
Wohnort: Scherberg

Re: Waffengesetz

Beitrag von Joakim von Scherberich »

TheodorvomTal hat geschrieben: Dies schließt im Regelfall auch den Hin- und Rückweg in historischer Bekleidung bzw. Ausstattung ein.
Ich denke hierdurch sollte auch der Weg zum HQ gedeckt werden. Ob Dir das aber etwas nützt, wenn der Busfahrer Njente sagt, denke ich nicht.
Bild Verwechsel meinen Charakter nicht mit meinem Verhalten...! Mein Charakter, bin ich...! Mein Verhalten hängt von Dir ab...!!!Bild
Benutzeravatar
Rodebert Freih. zu Raeren
Beiträge: 1994
Registriert: 13.02.2007, 08:31
Wohnort: Hebscheid, Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Rodebert Freih. zu Raeren »

Da die meisten dieser Waffen erst ab 18 frei käuflich sind, kann dir da unser Fachman für solche Fragen "Alfheri vom Haarbach" sicher genaueres zu sagen. Er fährt in seiner "Freizeit" auch ein solches, schönes Auto mit Lampen auf dem Dach :wink:

Wie sich das im Bus verhält... keine Ahnung
Gehabt Euch wohl
Ralf
Benutzeravatar
Lubu von Buchenwalde
Administrator
Beiträge: 574
Registriert: 09.06.2006, 22:06
Wohnort: Stolberg
Kontaktdaten:

Beitrag von Lubu von Buchenwalde »

rein rechtlic gesehen ist es so, das unsere Schwerter zum Theaterrequisit gehören. Allerdings würde ich auch nicht mit offenem Schwert in einen Bus einsteigen. Pack es in eine Decke ein (Fliesdecke, kostet 3 Euro) sodass es unkenntlich ist, dann solltest du keine Probleme mit dem Busfahrer bekommen :)
MfG LuBu von Buchenwalde

:admin
Meine Freundin meint ich wäre neugierig ... zumindestens steht das in ihrem Tagebuch
Klopf Klop - Wer da? - Ein Zelt aus Hebscheid. - Und was mach ich damit? - Aufbauen und Trocknen
Der Regen hat nichts mit dem Wetter zu tun!
Ritter der Veytaler Ritterschaft
Benutzeravatar
Rodebert Freih. zu Raeren
Beiträge: 1994
Registriert: 13.02.2007, 08:31
Wohnort: Hebscheid, Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Rodebert Freih. zu Raeren »

Dann käm der mir nicht in den Bus, vielleicht hab ich mirnen Spinner mit nem Jagdgewehr eingeladen der gleich in meinem Bus rumballert. Sieht schon seltsam aus wenn einer sowas in ne Decke einwickelt, unser Wanderer kann da auch noch was erzählen :wink:
Gehabt Euch wohl
Ralf
Benutzeravatar
Harper von Helpenstein
Beiträge: 226
Registriert: 13.02.2007, 21:35
Wohnort: Grevenbroich
Kontaktdaten:

Beitrag von Harper von Helpenstein »

Hallöli,

als Historienverein (Communis) unterliegen wir, wie ein Schützenverein der Regelung der Brauchtumspflege und dürfen daher die "Waffen" auch in der Öffentlichkeit tragen, auf dem Weg zu und von einer Veranstaltung.
Euer Harper von HelpensteinBild
So gehabet Euch wohl und gehet hin in FriedenBild
Benutzeravatar
Rodebert Freih. zu Raeren
Beiträge: 1994
Registriert: 13.02.2007, 08:31
Wohnort: Hebscheid, Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Rodebert Freih. zu Raeren »

Für unser Hobby muss man nicht einmal einem Verein angehören da diese Waffen eh nicht unter die "Beschränkungen" fallen. Ich bezweifle auch sehr das sich der Schütze (es sei denn zum Marsch beim Schützenfest) sein Gewehr (immerhin eine scharfe Waffe) einfach über die Schulter hängen darf und in den Bus steigt zumal die meisten eh nur eine WBK besitzen und keinen Waffenschein der zum tragen berechtigt.
Gehabt Euch wohl
Ralf
Benutzeravatar
Harper von Helpenstein
Beiträge: 226
Registriert: 13.02.2007, 21:35
Wohnort: Grevenbroich
Kontaktdaten:

Beitrag von Harper von Helpenstein »

Nö Robbi,

die Gewehre, die die Schützen zum Fest tragen sind nur Atrappen, meist mit Blumen im "Lauf"!......... zumindest in der Gegend, wo ich Schützenfeste erlebe, anderswo mag das anders sein.
Euer Harper von HelpensteinBild
So gehabet Euch wohl und gehet hin in FriedenBild
Benutzeravatar
Alfheri vom Haarbach
Beiträge: 973
Registriert: 07.02.2007, 15:12
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Alfheri vom Haarbach »

So, jetzt bin ich auch da und kann meinen Senf dazugeben! :lol:

Also, unsere Schaukampfschwerter fallen nicht unters Waffengesetz, da ihnen die Waffeneigenschaft fehlt (kurz und knapp gesagt, sie haben 2-3 mm Schlagkante und sind nicht spitz :wink: ).

Daher dürfen sie (rein rechtlich und theoretisch) auch in der Öffentlichkeit geführt werden. Dass dies jedoch zu einigen Komplikationen (Busfahrer etc.) führen kann, brauche ich, glaube ich nicht besonders zu erwähnen... :roll:

Anders sieht es u.U. mit Gebrauchsmessern aus, deren Klinge länger als 12 cm ist, denn das Führen eines solchen Messers in der Öffentlichkeit stellt inzwischen ein Ordnungswidrigkeit dar, das Messer wäre einzuziehen und die Rechnung kann theoretisch um die 1.000 Euronen betragen. Doch hier greift auch u.a. die von Harper erwähnte Brauchtumspflege. Also: auf dem Weg zum Lager verdeckt transportieren, auf dem Gelände im Regelfall kein Problem... :D

Hoffe, ich konnte mit diesen zugegebenermaßen recht knappen Ausführungen etwas weiterhelfen. Wer Lust auf mehr rechtlichen Hintergrund hat (es soll ja solche Masochisten geben), der schicke mir doch ne PN.
Signatur - brauche ich eine?
Benutzeravatar
Sir Julian
Beiträge: 37
Registriert: 29.03.2009, 10:46
Wohnort: Eupen
Kontaktdaten:

Beitrag von Sir Julian »

Gilt eine Schwertscheide als versteckt?

Das ich nicht nackten Schwerts zum Bushof laufe ist ja klar. Eine Decke scheint mir, erst recht angesichts des frischen Amoklaufs, besonders auffallend... Zwar war da keine Decke im Spiel, aber trotz allem sieht es auffällig aus...

Und wenn man das Schwert dem Busfahrer während der Fahrt abgibt?

valete,
Sir Julian
www.dernathi.skyrock.com

www.baiulusanuli.forumieren.de

das leben ist ein spiel - verspiel dich nicht
Benutzeravatar
Lubu von Buchenwalde
Administrator
Beiträge: 574
Registriert: 09.06.2006, 22:06
Wohnort: Stolberg
Kontaktdaten:

Beitrag von Lubu von Buchenwalde »

Also, um das Schwert zu verstecken, am besten einen Geigenkoffer (falls genug Platz) oder halt einen Cello Koffer benutzen, der fällt weniger auf, solange man nicht "La Familia" erwähnt :D
MfG LuBu von Buchenwalde

:admin
Meine Freundin meint ich wäre neugierig ... zumindestens steht das in ihrem Tagebuch
Klopf Klop - Wer da? - Ein Zelt aus Hebscheid. - Und was mach ich damit? - Aufbauen und Trocknen
Der Regen hat nichts mit dem Wetter zu tun!
Ritter der Veytaler Ritterschaft
Benutzeravatar
Lubu von Buchenwalde
Administrator
Beiträge: 574
Registriert: 09.06.2006, 22:06
Wohnort: Stolberg
Kontaktdaten:

Beitrag von Lubu von Buchenwalde »

Sir Julian hat geschrieben:Gilt eine Schwertscheide als versteckt?

Das ich nicht nackten Schwerts zum Bushof laufe ist ja klar. Eine Decke scheint mir, erst recht angesichts des frischen Amoklaufs, besonders auffallend... Zwar war da keine Decke im Spiel, aber trotz allem sieht es auffällig aus...

Und wenn man das Schwert dem Busfahrer während der Fahrt abgibt?

valete,
Sir Julian
Denke nicht, das man es beim Busfahrer abgeben kann ^^, der is kein Aufpasser, der muss fahren. Wie gesagt, ich habe schon öfter gesehen, wie gewandete das Schwert in eine Decke o-Ä. gesteckt haben und es am Rucksack befestigt haben (Seil o.Ä). Gab eigentlich nie Probleme
MfG LuBu von Buchenwalde

:admin
Meine Freundin meint ich wäre neugierig ... zumindestens steht das in ihrem Tagebuch
Klopf Klop - Wer da? - Ein Zelt aus Hebscheid. - Und was mach ich damit? - Aufbauen und Trocknen
Der Regen hat nichts mit dem Wetter zu tun!
Ritter der Veytaler Ritterschaft
Benutzeravatar
Worlock
Beiträge: 60
Registriert: 13.03.2009, 21:56

Beitrag von Worlock »

Also... im zollrechtlichen Sinne werden diese Schwerter wie wir sie benutzen entweder als Dekorationsschwerter, Säbel, Degen Bajonette angemeldet und können gegen Altersnachweis bezogen werden oder als "Andere waren aus Stahl, mit dem Zusatz "Nicht zu Folterzwecken verwendbar" eingeführt.

Und wenn man nachfragt gelten diese Schwerter wie wir sie haben als sog. "Theaterwaffen" und fallen somit nicht unter das WaffG :-)
Wenns kracht noch 'n Meter - Mut zur Lücke.

Bild

Ich ziehe mit Senf einen Kreis um mich und nenne diesen Zauber einen SCHUTZKREIS GEGEN WÜRSTCHEN ;-)
Benutzeravatar
Rodebert Freih. zu Raeren
Beiträge: 1994
Registriert: 13.02.2007, 08:31
Wohnort: Hebscheid, Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Rodebert Freih. zu Raeren »

"Zollanmeldung" was ist das denn???
Gehabt Euch wohl
Ralf
Benutzeravatar
Worlock
Beiträge: 60
Registriert: 13.03.2009, 21:56

Beitrag von Worlock »

Rodebert Freih. zu Raeren hat geschrieben:"Zollanmeldung" was ist das denn???
Das was ich den ganzen Tag machen "MUSS" um meine Brötchen zu verdienen.

Aber so kennt man die EK's von einigen Mittelalterfreunden :lol: :lol: :lol:
Wenns kracht noch 'n Meter - Mut zur Lücke.

Bild

Ich ziehe mit Senf einen Kreis um mich und nenne diesen Zauber einen SCHUTZKREIS GEGEN WÜRSTCHEN ;-)
Benutzeravatar
Norbert von Thule
Beiträge: 13256
Registriert: 11.06.2006, 21:15

Beitrag von Norbert von Thule »

Ich fürchte, auch als Brauchtumspflegevereinsmitglied kommt man mit seinem Theaterrequisit nicht in die Fankurve einer Fussballveranstaltung oder eines Rockkonzerts (Veytaler natürlich wohl, s. Wacken).

Ich empfehle den Schwerttransport grundsätzlich in Gewandung vorzunehmen, man kann seine Ausrüstung vor Antritt der Reise besser auf Vollzähligkeit überprüfen und spart darüberhinaus auch das lästige Umkleiden. Neben der äußere Erscheinung beeinflusst auch das Verhalten den Ermessensspielraum.
Benutzeravatar
Leofric
Beiträge: 15
Registriert: 29.03.2009, 10:23
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Leofric »

Ich möchte hier mal ein von einem Polizeibeamten mir gegenüber geaüßertes Zitat anbringen:

"... es geht nur darum, eine Möglichkeit zu haben, dem Asi auf der Straße sein Taschenmesser abnehmen zu dürfen."

Tobi.
Benutzeravatar
Tanzmeister Denesius
Beiträge: 2675
Registriert: 31.10.2006, 11:11
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Beitrag von Tanzmeister Denesius »

Ich kenn mich zwar nicht aus, aber eine Schwertscheide seh ich nicht als versteckt an.

Wenn wir das Ding im Bus oder so transportieren, wickeln wir es immer schön in Tuch ein.. Da gibts in der Regel dann keine Probleme mit.
Wir haben einen Namen - Wir sind Legion

Pest auf, Tod für, Heil Trigardon
Antworten